
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
INK 4 YOU – Tattoo und Piercing Studio
Klopp + Meeves GbR
Ziegelweg 5
24239 Achterwehr
§ 1 Geltung
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle
Rechtsgeschäfte und Leistungen, insbesondere Tätowierungen und Piercings, die Ink 4 You –
GbR Klopp / Meeves, Ziegelweg 5, 24239 Achterwehr, Deutschland (nachfolgend
„Auftragnehmer“) gegenüber Kunden erbringt beziehungsweise über eigene Arbeitnehmer
oder Subunternehmer erbringen lässt.
§ 2 Leistungserbringung
Der Auftragnehmer erbringt die Leistung nach den üblichen geltenden Standards der
Tätowier- und Piercingbranche. Bei einer Tätowierung gibt es Risiken, insbesondere
Infektionen oder Entzündungen, allergische Reaktionen, Kreislaufbeschwerden, Schmerzen
wie auch eine Nachsorgepflicht). Diese werden durch die Behandlung gemäß aller gesetzlich
vorgeschriebenen Hygienestandards minimiert.
Einwilligung zur Körperverletzung
Die Aufbringung eines Tattoos stellt einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des
Kunden dar. Das Bundesinstitut für Risikobewertung in Berlin hat vorsorglich darauf
hingewiesen, dass die Tätowierten dabei unter Umständen ein gesundheitliches Risiko
eingehen, das derzeit wissenschaftlich nur bedingt abgeschätzt werden kann.
Personen die unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder blutverdünnenden Medikamenten
stehen werden nicht tätowiert. Schwangere Frauen, oder Frauen, die sich in der Stillzeit
befinden, werden nicht tätowiert. Das Studio behält sich vor, Aufträge unbegründet
abzulehnen. Der Kunde ist verpflichtet, sich über mögliche Allergien, Medikamente oder
Krankheiten zu informieren (z.B. HIV, Hepatitis, Epilepsie, Diabetes etc.). Der Kunde ist
darüber aufgeklärt, dass das Tattoo tatbestandlich eine Körperverletzung im Sinne der § 223,
§ 224 StGB darstellt. Der Kunde willigt, entsprechend § 228 StGB, ausdrücklich in diese
Körperverletzung ein. Um diese Risiken nach Möglichkeit zu minimieren, garantiert das
Studio eine strikte Beachtung aller gesetzlich vorgeschriebenen Hygienestandards.
Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfolgt ausschließlich, sofern folgende
Voraussetzungen vorliegen:
• Der Auftragnehmer erbringt Leistungen – mit Ausnahme von Schmuckverkauf und
Schmuckwechsel – grundsätzlich nur gegenüber Kunden, die das 18. Lebensjahr
vollendet haben. Der Auftragnehmer ist deshalb berechtigt, die Vorlage eines gültigen
Personalausweises als Nachweis zu fordern. Bei Kunden unter 18 Jahren muss eine
schriftliche Einverständniserklärung in Bezug auf die zu erbringende Leistung
(Tätowierung oder Piercing) sowie eine Kopie des Personalausweises des/der
Erziehungsberechtigten vorgelegt werden. Ein Erziehungsberechtigter muss bei der
Erbringung der Dienstleitung anwesend sein.
• Der Kunde erscheint zum vereinbarten Termin der Leistungserbringung nicht unter
dem Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln oder ähnlichem.
• Eine Schwangerschaft des Kunden liegt nicht vor.
• Der Kunde leidet unter keinen bekannten Allergien gegen Inhaltsstoffe der
Tätowierfarbe oder sonstigen Tätowiermittel.
• Der Kunde nimmt keine Medikamente, insbesondere blutgerinnungshemmende oder
sonstige Medikamente ein, die das Tätowieren wesentlich erschweren oder gar
ausschließen.
• Der Kunde leidet unter keinen Krankheiten, die die Leistungserbringung ausschließen,
insbesondere HIV, Hepatitis, Epilepsie oder ähnliches.
• Der Kunde erscheint zum vereinbarten Termin mit gereinigten Hautoberflächen.
• Das vom Kunden gewünschte Motiv einer Tätowierung beinhaltet keine politische
oder in sonstiger Weise anstößige, sittlich oder moralisch nicht vertretbare Äußerung.
• Am vereinbarten Tag der Leistungserbringung liegen keine Umstände vor, aufgrund
derer eine Leistungserbringung nicht möglich ist, insbesondere bietet der
Gesundheitszustand des Kunden keinen Anlass zur Sorge.
• Der Kunde hat keine, nicht abgesprochene Oberflächenanästhetika angewandt.
• Der Geistes- oder Reifezustand des Kunden lässt nicht darauf schließen, dass der
Umfang bzw. die Bedeutung der Leistungserbringung nicht erfasst wird.
• Eine Tätowierung kann hinsichtlich der Farbgestaltung, insbesondere auf Grund der
individuellen Beschaffenheit der Haut des Kunden, von der abgestimmten
Motivvorlage abweichen kann.
• Das Motiv kann beim Heilungsprozess verlaufen.
• Die natürliche Hautalterung kann das Ergebnis nachträglich beeinflussen.
• Diese Abweichungen stellen keinen Mangel dar.
§ 3 Rechte und Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, den Auftragnehmer über mögliche Allergien (insbesondere
bekannte Allergien gegen Inhaltsstoffe der Tätowierfarbe oder sonstige Tätowiermittel),
Medikamenteneinnahmen (insbesondere blutgerinnungshemmenden oder sonstigen
Medikamenten), die das Tätowieren wesentlich erschweren oder gar ausschließen, sowie
sämtliche Krankheiten, die für die Leistungserbringung relevant sein könnten (insbesondere
HIV, Hepatitis, Epilepsie oder ähnlichen) zu informieren.
• Der Kunde kann ein von ihm gewünschtes Tattoo-Motiv als Vorlage mitbringen. Der
Auftragnehmer behält sich allerdings das Recht vor, das Motiv abzulehnen, sowie das
Motiv bzw. die Vorlage in Abstimmung mit dem Kunden abzuändern. Alternativ kann
der Kunde eine individuelle Darstellung als Entwurf durch den Auftragnehmer
erstellen lassen.
• Der Kunde ist verpflichtet, vor Leistungserbringung bei einem Piercing die markierte
Stelle bzw. bei einer Tätowierung die gewählte Stelle, die Größe sowie ggf. die
Rechtschreibung und Schriftform und -art nochmals freizugeben.
• Der Kunde verpflichtet sich, die ihm mitgeteilte Pflegeanleitung und sonstige vom
Auftragnehmer erteilten Anweisungen über Hygiene und Pflege des Tattoos oder
Piercings bis zur vollständigen Abheilung einzuhalten. Der Kunde verpflichtet sich
zudem – neben der mündlich erfolgten Aufklärung im Rahmen des Beratungs-
/Informationsgesprächs – auch die auf der Website zugänglichen und in den
Geschäftsräumen ausliegende Informationen zu berücksichtigen.
§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen, Fälligkeit,
Anzahlung, pauschalierter Schadensersatz
• Piercings
Die Preise berechnen sich pro gestochenes Piercing und richten sich nach der
aktuellen gültigen Preisliste. Die Preise umfassen ein Beratungs- / Informationsgespräch,
das Stechen, den ausgewählten Schmuck und dessen Einsatz, sowie einen
Nachkontrolltermin.
• Tätowierungen
Die Preise berechnen sich nach Aufwand und individueller Vereinbarung. Die Preise
umfassen ein Beratungs-/Informationsgespräch, die Erstellung der Vorlage, das
Stechen des Tattoos sowie etwaige Nachstecharbeiten unter Berücksichtigung von
Ziffer 6.
Die bei der ersten Besprechung genannten Preise für die Leistungserbringung sind
nicht verbindlich und verstehen sich als grobe Schätzung, außer es wird bereits vorab
schriftlich ein Festpreis vereinbart. Festpreise können nur mit dem Auftragnehmer
oder einer von ihm benannten Vertretung vereinbart werden. Faktoren, die auch erst
kurz vor, während oder nach der erfolgten Tätowierung bekannt werden, können (z.B.
Reaktion der Haut des Kunden, Schmerztoleranz des Kunden, etc.), fließen in die
Preisgestaltung mit ein. Bei größeren Projekten, die aus mehreren Folgeterminen
bestehen, wird als Festpreis nur ein maximaler Preis pro Termin vereinbart, jedoch
kein Gesamtpreis über alle Termine.
Erfolgt nach Beginn der Leistungserbringung eine Änderung des Tattoos auf Wunsch
des Kunden, ist eine neue Preisabsprache zwischen Kunde und Auftragnehmer
notwendig.
Bei verbindlichen Terminvereinbarungen für einer Tätowierung ist eine Anzahlung
abhängig von dem zu erwartenden Gesamtaufwand fällig. Die Anzahlung wird auf den
Endpreis angerechnet. Bei einer Terminvereinbarung mit Folgeterminen wird die
Anzahlung am letzten Termin der Leistungserbringung mit der Schlusszahlung
verrechnet.
Bei einer Terminvereinbarung mit Folgeterminen, behält sich der Auftragnehmer vor,
nach jedem Termin einen Teilbetrag für die Leistungserbringung in Rechnung zu
stellen.
Bei einer kurzfristigen Terminabsage (48 Stunden bzw. zwei Werktage vor dem
vereinbarten Termin) oder bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin kann der
Auftragnehmer – neben den gesetzlichen Ansprüchen – pauschalierten Ersatz des ihm
durch die Terminabsage / das Nichterscheinen entstandenen Schadens in Höhe der
geleisteten Anzahlung verlangen und mit der geleisteten Anzahlung verrechnen. Dem
Auftragnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer Schaden entstanden
ist. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass überhaupt kein oder nur ein
wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Bei einer Terminabsage vor dem
vorgenannten Zeitraum behält sich der Auftragnehmer vor, bei Erstellung einer
aufwändigen individuellen Vorlage die geleistete Anzahlung in voller Höhe als
Vergütung einzubehalten.
§ 5 Sonstige Leistungen
Die Preise für sonstige Leistungen richten sich nach den ausgezeichneten Preisen bzw.
der aktuell gültigen Preisliste.
Die Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.
Zahlungen sind stets sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
§ 6 Gutscheine
Geschenkgutscheine können nicht ausgezahlt werden. Der Anspruch aus dem Gutschein
verjährt nach der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB in drei Jahren.
Die Verjährung beginnt zum Zeitpunkt des Ausstellungsdatums.
Durchführungsort sind die Geschäftsräume des Unternehmens. Bei Umzug, Verkauf oder
Geschäftsaufgabe des Unternehmens besteht kein Anspruch auf Aus- oder Rückzahlung eines
Gutscheins.
Das Unternehmen behält sich vor, nach einer Preiserhöhung den erhöhten Mehrpreis für eine
Behandlung vom Gutscheinkunden für die Behandlung zu fordern, selbst wenn der Inhalt der
Behandlung derselbe ist. Die Verjährungsfrist eines erworbenen Gutscheins beträgt 3 Jahre ab
Ausstellungsdatum. Der Wert der Leistung wird mit dem Preis angesetzt, der zu dem
Zeitpunkt des Kaufes gültig war. Differenzen zum aktuellen Preis sind aufzuzahlen.
Angebots-Aktionen und Rabattcoupons gelten ausschließlich für die in direkter Verbindung
stehende Leistung, sind nicht kombinierbar und sind innerhalb der ausgeschriebenen Frist
einzulösen bzw. gelten nur solange diese vorrätig sind.
Sonderaktionen können vom Unternehmen ohne Ankündigung umgehend beendet werden.
Unbefristete Aktionen enden spätestens mit Ablauf von 4 Wochen nach Bekanntgabe der
Aktion. Sämtliche Sonderaktionen sind nur gültig, solange diese auch vorrätig sind.
Gutscheine werden personalisiert, eine Weitergabe an Dritte ist möglich, bedarf jedoch aus
Gründen der Sicherheit zwingend eine Rücksprache mit dem Gutschein-Aussteller und eine
Änderung des Gutscheines.
Sondergutscheine von unseren Kooperations- oder Distributionspartnern sind nicht mit
Arrangements kombinierbar. Diese Sondergutscheine können weder in BAR ausgezahlt, noch
für Warenkauf verrechnet werden.
§ 7 Gutscheine im Rahmen eines Gewinnspieles
Die im Rahmen eines aktuellen Gewinnspiels gewonnene kostenlose Tagessitzung sowie der
Rabatt in Höhe von 20% ist wirksam, wenn ab dem Gewinn innerhalb von 90 Tagen ein
Termin ausgemacht wird. Der Rabatt kann ausschließlich für neu vereinbarte Termine genutzt
werden, die innerhalb dieses Zeitraums gebucht werden. Bereits bestehende oder im Voraus
vereinbarte Termine sind von dieser Aktion ausgeschlossen. Der Rabatt wird nicht auf
rückwirkend getätigte Buchungen angewendet.
§ 8 Nachstecharbeiten
Die Preise verstehen sich bei Tätowierungen inklusive Nachstecharbeiten. Unter
Nachstecharbeiten sind im üblichen Rahmen erforderliche und notwendige Anpassungen nach
Abheilung der Tätowierung zu verstehen. Ob Nachstecharbeiten notwendig sind, hängt
individuell vom Kunden, insbesondere von dessen Hauteigenschaften und/oder der
Farbaufnahmefähigkeit der Haut ab. Nachstecharbeiten, die auf Grund unsachgemäßer Pflege
durch den Kunden erforderlich werden, sind gesondert vergütungspflichtig
Die Termine für Nachstecharbeiten sind innerhalb von 6 bis 8 Wochen nach dem letzten Tag
der Leistungserbringung wahrzunehmen, ansonsten sind die Nachstecharbeiten gesondert
vergütungspflichtig. Wird der vereinbarte Termin zu den Nachstecharbeiten durch den
Kunden grundlos und/oder ohne fristgerechte Absage (48 Stunden bzw. zwei Werktage vor
dem vereinbarten Termin) nicht wahrgenommen, verfällt der Anspruch auf die kostenfreie
Nachstecharbeiten.
Nachstecharbeiten sind bei Cover Ups stets gesondert vergütungspflichtig.
Nachstecharbeiten, die auf einer mangelhaften Leistung des Auftragnehmers beruhen, sind im
Rahmen der Nacherfüllung unentgeltlich. Motive im Hand-, Fuß- oder Ohrbereich (welche
schlecht heilen, da es sich um eine häufig beanspruchte Fläche handelt) werden nur
kostenpflichtig nachgestochen.
§ 9 Cover Ups
Unter Cover Ups sind Tätowierungen zu verstehen, die auf Wunsch des Kunden ganz oder
teilweise eine bereits vorhandene Tätowierung des Kunden über- bzw. verdecken sowie
umgestalten sollen.
• Bei Cover Ups kann eine vollständige Abdeckung des ursprünglichen Tattoos durch
den Auftragnehmer nicht gewährleistet werden.
• Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, dass es zu Wechselwirkung mit der
bereits vorhandenen und der neu eingebrachten Tattoofarbe, insbesondere aufgrund
ästhetisch ungewollter Farbentwicklung oder unvorhersehbarer Hautreizungen,
kommen kann.
• Bei Cover Ups kann es zu einem erhöhten Zeitaufwand kommen als ursprünglich
angedacht. Der dadurch entstehende Mehraufwand ist vom Kunde entsprechend dem
vereinbarten Preis pro Stunde zu tragen.
• Nachstecharbeiten sind bei Cover Ups stets gesondert vergütungspflichtig.
§ 10 Gewährleistung
Für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen oder die Anzeige von Mängeln
bedarf es der Schriftform.
• Innerhalb der Behandlung werden den Bedürfnissen des jeweiligen Hautbildes
entsprechende Produkte eingesetzt. Eine Garantie bezüglich Verträglichkeit und
Erfolg kann jedoch nicht gegeben werden. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn
Fragen im Vorgespräch seitens des Kunden nicht ausreichend oder nicht
wahrheitsgemäß beantwortet wurden. Die Kunden sind verpflichtet auf Krankheiten,
auf die die Behandlung Auswirkungen haben könnte, wie z.B. Allergien, Infektionen
hinzuweisen.
• Offensichtliche Behandlungsmängel sind uns vom Kunden unmittelbar, allerdings bis
spätestens 3 Tage nach Inanspruchnahme der Dienstleistung mitzuteilen. Anderenfalls
sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
• Im Übrigen richten sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden nach den
gesetzlichen Bestimmungen.
§ 11 EINWILLIGUNG DES KUNDEN / DER KUNDIN
Der/Die Kunde/-in willigt in den vereinbarten Eingriff und die damit stattfinden Verletzung
der Unversehrtheit des Körpers ein. Der Eingriff wurde auf eigenen Wunsch des Kunden
freiwillig vorgenommen.
§ 12 Schlussbestimmungen
1. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, oder eine Regelungslücke
enthalten, so wird hierdurch die Wirksamkeit im Übrigen Bestimmungen nicht berührt. In
einem solchen Fall soll anstelle der nichtigen, nicht durchsetzbaren oder undurchführbaren
Bestimmung eine Bestimmung zur Anwendung kommen, die dem Sinn und Zweck der
betreffenden Bestimmung möglichst nahekommt. Das Gleiche gilt, sofern diese AGB eine
unbeabsichtigte Regelungslücke enthalten.
Gerichtsstand ist Kiel
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Geltung des UN – Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Stand: 20.02.2025